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Die Pensionszusage

 

Für Ihre Kunden, die Interesse an einer ganz besonders attraktiven Form der betrieblichen Altersvorsorge für die Führungsebene und leitende Angestellte haben. Die unmittelbare Pensionszusage nach § 6a EStG bietet hier die optimal geeignete Gestaltungsform.

 

Mit der Rückdeckung durch Investmentfonds, durch eine Rückdeckungs-versicherung oder einer Kombination aus beidem bieten wir dank unserer Kernkompetenz - innovative bAV-Lösungen für anspruchsvollste Kunden zu entwickeln - hier zusätzliche Vorteile! Natürlich können Sie Ihren Kunden auch weiterhin die Rückdeckung durch eine "reine" Fondspolice anbieten.

 

 

Die Pensionszusage für die GGF-Versorgung

 

Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) tragen die Verantwortung im  Unternehmen. Dafür verdienen sie sehr gut. Aber: Sie sind in der Regel sozialversicherungsfrei, müssen keine bwz. nur geringe Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und können deshalb auf kein großes staatliches Ruhegeld zählen. Während Ihres Erwerbslebens haben GGFs also hohe Bezüge, im Alter aber nur eine unzureichende Versorgung.

 

 

Gleiche Möglichkeiten

 

Betriebsrentenrechtlich gesehen sind nicht-beherrschende GGFs Arbeitnehmer. Deshalb können sie alle Möglichkeiten der betrieblichen Vorsorge in Anspruch nehmen. Eine Pensionszusage für GGFs bietet neben der Sicherung des Lebensstandards zudem attraktive steuerliche Regelungen für Unternehmen.

 

 

Und so funktioniert's

 

Mit einer Pensionszusage geht das Unternehmen die Verpflichtung ein, dem GGF im Ruhestand oder bei Invalidität Leistungen in einer bestimmten Höhe zu zahlen. Im Fall des Todes erhalten die Angehörigen die vereinbarten Zahlungen. Um den später erforderlichen Finanzaufwand 100-prozentig zu sichern, ist es empfehlenswert, die Pensionszusage rückzudecken. In der Rückdeckung wird in Investmentfonds und/oder in einer Versicherung Kapital für die GGF-Versorgung angesammelt und verwaltet.

 

Das Unternehmen ist

  • Versicherungsnehmer/Depotinhaber,
  • Beitragszahler und Bezugsberechtigter der Rückdeckungsversicherung.
  • Der GGF ist die versicherte Person;
  • das Rückdeckungsvermögen wird an ihn verpfändet.

 

 

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Volle Flexibilität durch mögliche Rückdeckung über Fondspolice, Einmalbeitragpolice und Investment Depot sowie durch das Hybrid-Produkt mit Garantiefonds
  • Zuführung zu Pensionsrückstellungen mindern den steuerpflichtigen Gewinn
  • Beiträge für Rückdeckungsversicherungen sind Betriebsausgaben, die sich zum Teil aus Steuerersparnissen refinanzieren
  • Aufbau siller Reserven: Während der Anwartschaftsphase sind die erworbenen Fondsanteile nach dem gemäßigten Niederstwertprinzip -
    maximal zu den Anschaffungskosten - zu bilanzieren; eine Wert-steigerung führt zu keiner bilanziellen Bewertung
  • Steuerfreiheit des Wertzuwachses: allgemeine Dividendenfreistellung (§ 8b Abs. 1KStG), unabhängig von Mindestbeteiligungsgrenze oder -besitzzeit; Dividendenfreistellung gilt auch für die Ermittlung des Gewerbeertrags (§ 7 GewStG)
  • Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne (§ 8b Abs. 2 KStG): für mittelbare Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, z.B. Aktienfonds, seit 01.01.2004 für in- und ausländische Beteiligungen

 

 

Vergleich der Rückdeckung mit KLV oder Fonds

 

Seit 2002 gibt es attraktive Steuervergünstigungen für Unternehmen, die Aktienfonds im Betriebsvermögen haben. Hier finden Sie alle Vorteile der Rückdeckung mit Investmentfonds auf einen Blick.

 

Seit der Unternehmenssteuerreform 2002 gilt für Kapitalgesellschaften: Bei Investmentfonds mit reiner Aktienausrichtung sind jährliche Ausschüttungen körperschaftssteuerfrei und zum Verkaufszeitpunkt realisierte Kursgewinne steuerfrei. Dies kann vorteilhaft für die Rückdeckung von Pensonszusagen genutzt werden. Und wenn Ihre Kunden mindestens 5 Personen in einem Betrieb versorgen wollen, bieten wir zusätzliche Vergünstigungen.

 

Vergleich der Rückdeckung mit Kapitallebensversicherung oder Aktienfonds

 

Fondsgebundene Lebensversicherung

Klassische Lösung:

  • Festgelegte Strategie: Vermögensanlagestrategie des Versicherers muss blind übernommen werden
  • Kapital zur Deckung der Pensionsverpflichtung wird bis zum Pensions-alter aufgebaut
  • Kapitalaufbau in gleichmäßigen Raten oder mit Einmalzahlungen. Beiträge sind Betriebsausgaben.
  • Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgungen (sofern zugesagt) können ebenfalls rückgedeckt werden.
  • Neutralisierung der steuerlichen Effekte: Gewinnmindernde Pensions-rückstellung und gewinnerhöhender Aktivwert der Versicherung steigen bis zum Pensionsalter beide auf den Kapitalwert der Altersrente an. Steuerliche Wirkung haben unter dem Strich lediglich die zu zahlenden Versicherungsprämien.
  • Bei Erreichen der Altersgrenze erhält das Unternehmen die Kapital-leistung des Versicherers und gibt diese in Form der Rentenzahlung an den Arbeitnehmer weiter.
  • Die Durchschnittsrenditen bei Lebensversicherungen betragen derzeit nur ca. 5 % p.a.
  • Der tatsächliche Wert der Versicherung, das Deckungskapital plus Überschüsse, muss als Buchwert ausgewiesen werden.

 

 

Aktienfonds

Innovative Lösung:

  • Transparenz und Flexibilität: Die Anlagestrategie kann durch Fonds-auswahl (mit) bestimmt werden. Individuelle Steuerungsmöglichkeiten über den gesamten Zeitraum.
  • Kapital zur Deckung der Pensionsverpflichtung wird bis zum Pensions-alter aufgebaut 
  • Kapitalaufbau in gleichmäßigen Raten oder Einmalzahlungen oder einer Mischung aus beidem. Aussetzen der Beiträge bei überdurch-schnittlichen Kursgewinnen möglich. Die Zahlungen in die Fonds sind nicht betriebsausgabenabzugsfähig.
  • Rückdeckung von Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenversorgung (sofern zugesagt) erfolgt über eine Risikoversicherung (kein Aktivwert in der Bilanz). Bei der Hinterbliebenenversorgung kann die Leistung auf das angesammelte Fondsvermögen begrenzt und auf die Risiko-versicherung verzichtet werden.
  • Steuerfreiheit von Ausschüttungen und Kurswertentwicklungen. Dadurch deutlich bessere Nachsteuerrendite
  • Bei Erreichen der Altersgrenze besteht kein Zwang zur Komplett-veräußerung der Beteiligung. Vielmehr genügt es, in den einzelnen Jahren nur soviel zu veräußern, wie zur Bedienung der Rentenzahlung erforderlich ist. Damit wächst die Zinseszinswirkung der Steuerfreiheit von Ausschüttungen und Kurswertentwicklungen.
  • Die Durchschnittsrenditen führender Investmentfonds betragen im langfristigen Vergleich bis zu 8 % p.a. – dadurch Reduzierung des benötigten Kapitals.
  • Buchwert und Aktienfondsbeteiligung liegt nach einigen Jahren in der Regel deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert (gemäßigtes Niederstwertprinzip).

Kontaktdaten

  • Markus Herrmann
  • Maybachstraße 8 b
  • 51381 Leverkusen
  • Tel.: 0 21 71 / 2 70 31
  • Email: info@bav-rente.com