Die Vorteile der Direktversicherung
Die Direktversicherung ist eine Form der Rentenversicherung. Der Arbeitgeber schließt diese für seine Arbeitnehmer ab, bezugsberechtigt ist der jeweilige Mitarbeiter bzw. im Todesfall seine Hinterbliebenen. Finanziert werden diese Leistungen durch den Arbeitgeber und/oder durch die Arbeitnehmer, z.B. über eine Gehaltsumwandlung. Möglich ist auch eine Mischfinanzierung, bei der sich Arbeitgeber und -nehmer die Aufwendungen teilen.
Die Produktvorteile einer konventionellen Direktversicherung treffen natürlich auch auf die Aktien orientierten Direktversicherungen zu. Das Konzept umfasst einige Innovationen, die es besonders attraktiv für die Altersvorsorge und einzigartig auf dem deutschen Markt machen.
Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung
Die Arbeitgeberfinanzierte Form der Direktversicherung eignet sich für die Versorgung aller Arbeitnehmer. Sie verzeichnet keine Zusatzkosten, keine Bilanzberührung bei vollständigem Bezugsrecht des Arbeitnehmers, geringen Aufwand und bietet Ihnen und Arbeitgebern hohe Rechtssicherheit.
Für die arbeitgeberfinanzierte DV gilt:
- Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (derzeit: 208 Eur/monatlich, 2.496 Eur p.A.)
- Sozialversicherungsfreiheit auch über 2008 hinaus
- Wenn im laufenden Jahr keine Beiträge nach § 40 b EStG pauschalbesteuert werden, können zusätzlich 1.800 EUR pro Jahr steuerfrei - aber sozialversicherungspflichtig - in die Direktversicherung eingezahlt werden.
- Die Leistungen sind individuell als Einkommen zu versteuern
- Leistung als Kapitalzahlung ist im Rahmen des Kapitalwahlrechts möglich
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und/oder Hinterbliebenenversorgung möglich
- Private Weiterführung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen möglich (nach Erreichen der gesetzlichen oder vertraglichen Unverfallbarkeit)
- Vorteile für den Arbeitgeber gegenüber einer Lohnsteigerung: Einsparung von Sozialabgaben und Beiträgen zur Berufsgenossenschaft
- Vererbbar
Vorteile für den Arbeitgeber
- Minimierte Haftung für Arbeitgeber
- Deshalb für den Arbeitnehmer bei Arbeitgeberwechsel problemlose Mitnahme der Direktversicherung
- Höchstmögliche Transparenz: geringer Deckungsstock-Anteil durch Gewährleistung der
Arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung
Die arbeitnehmerfinanzierte Form der Direktversicherung eignet sich für die Vorsorge aller Arbeitnehmer, besonders von Berufsstartern. Sie verzeichnet keine Zusatzkosten, keine Bilanzberührung, geringen Aufwand und bietet Ihnen und Arbeitgebern hohe Rechtssicherheit. Beiträge werden durch Gehaltsumwandlung finanziert.
Für die arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherung gilt:
- Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei (derzeit: 208 Eur/monatlich, 2.496 Eur p.A.)
- Wenn im laufenden Jahr keine Beiträge nach § 40 b EStG pauschalbesteuert werden, können zusätzlich 1.800 EUR pro Jahr steuerfrei - aber sozialversicherungspflichtig - in die Direktversicherung eingezahlt werden.
- Die Leistungen sind individuell als Einkommen zu versteuern
- Leistung als Kapitalzahlung ist im Rahmen des Kapitalwahlrechts möglich
- Berufsunfähigkeitszusatzversicherung und/oder Hinterbliebenenversorgung möglich
- Private Weiterführung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen möglich
- Vorteile für den Arbeitgeber gegenüber einer anteiligen Gehaltszahlung ("Barentlohnung"): Einsparung von Sozialabgaben und
Beiträgen zur Berufsgenossenschaft - Vererbbar