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Der Pensionsfonds wurde neu zum 01.01.2002 in der betrieblichen Altersver-sorgung eingeführt. Ein Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Ver-sorgungseinrichtung. Die versorgenden Arbeitnehmer erhalten einen direkten Rechtsanspruch gegenüber dem Pensionsfonds. Darüber hinaus bauen Pensionsfonds die Versorgungsvermögen für die einzelnen Arbeitnehmer systematisch im Wege des Kapitaldeckungsvermögens auf.
Der Pensionsfonds bietet dem Arbeitgeber im Rahmen der Kooperation mit Versicherern eine entlastende Ausgestaltung der Entgeltumwandlung. Den Arbeitgebern, insbesondere Gesellschafter-Geschäftsführern, wird die Möglich-keit geboten, bestehende Pensionszusagen auf Pensionsfonds auszulagern.
Vorteile für den Arbeitgeber - Kapitalanlage von Konservativ gDynamisch
- Kein Bilanzausweis
- Keine Verwaltungskosten bzw. Teilnahmegebühren
- Reduzierung der Lohnnebenkosten
- Werthaltigkeit auch bei Arbeitgeberwechsel durch von Beginn an hohe Versorgungsvermögen
- Bis zu einer Höhe von 4 % der Beitragsbemessungsgrenze sind die Beiträge steuerfrei, bis 2008 auch sozialversicherungsfrei, zusätzlich Beiträge bis 1.800 EUR pro Jahr lohnsteuerfrei möglich
- Versorgung kann bei Arbeitgeberwechsel fortgeführt werden
- Private Weiterführung durch den Arbeitnehmer möglich
- § 10a-Förderung möglich

Und so funktioniert's
Der Arbeitgeber führt die Beiträge, z. B. aus der Entgeltumwandlung, an den Pensionsfonds ab. Bei der Entgeltumwandlung im Rahmen der Beitrags-zusage mit Mindestleistung garantiert der Pensionsfonds die Summe der gezahlten Beiträge. Der Aufbau des über diese Mindestleistung hinaus-gehenden Versorgungsvermögens erfolgt in Anlagestrategien, die der Arbeit-nehmer selbst auswählen kann. Diese Anlagestrategien setzen sich aus einer qualitätsgeprüften Fondsauswahl zusammen.
Die Auszahlung der Altersleistungen erfolgt regelmäßig als lebenslange Rente, die spätestens ab dem Rentenbeginn versicherungsförmig vom Pensions-fonds garantiert wird.
Übertragung von Pensionsverpflichtungen
Mit einer Übertragung von Pensionsverpflichtungen können Arbeitgeber Risiken auf den Pensionsfonds auslagern; die Arbeitnehmer erwerben einen Rechts-anspruch gegenüber dem Pensionsfonds.
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- Markus Herrmann
- Maybachstraße 8 b
- 51381 Leverkusen
- Tel.: 0 21 71 / 2 70 31
- Email: info@bav-rente.com
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